Wie viele Medien in der 24.KW 2023 berichteten, hat sich die Ampel-Koalition auf die wesentlichen Eckpunkte des Heizungsgesetzes geeinigt.
Obwohl noch viele Details offen sind, soll das Gebäudeenergiegesetz(GEG), auch Heizungsgesetz genannt, noch vor der Sommerpause, also bis spätestens 7.Juli 2023 vom Bundestag verabschiedet werden.
Obwohl die Bundesländer bei der Umsetzung direkt betroffen sind, muss der Bundesrat nicht zustimmen. Was die Einflussmöglichkeiten der Länder natürlich sehr stark einschränkt.
Doch im Einzelnen ( Schwarzwälder Bote vom 14.6.2023, BILD vom18.6.23):
Das Heizungsgesetz soll zum 1.1.2024 gelten, es sind aber viele Übergangsfristen geplant. Das Gebäudeenergiegesetz und ein sogenanntes Wärmeplanungsgesetz sollen aneinander gekoppelt werden und beide zum 1.1.2024 in Kraft treten.
Das Wärmeplanungsgesetz soll Länder und Kommunen in die Pflicht nehmen: Sie sollen in den kommenden Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihr Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen – etwa über den Ausbau der Fernwärme.
Beruhigend: Wer dann an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist, muss sich über den Einbau einer Wärmepumpe keine Gedanken mehr machen.
Der Grüne Faschismus ist in vollem Gange. Mit diesen Wärmeplänen der Kommunen, Kreise, Bezirke und Länder wird jede, aber auch jede Heizungsanlage erfasst und von der Kommune die Art der zukünftigen Heizungen bestimmt und festgelegt.
Wie stand es im Referentenentwurf der Bundesregierung(Bearbeitungsstand 3.5.2023, 16.53), nach einem Bericht in der BILD vom 24.5.2023?:
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
- gebäudescharfe jährliche Endenergieverbräuche leitungsgebundener Energieträger der letzten 3 Jahre in Kilowattstunden/Jahr;
- gebäudescharfe Informationen zu dezentralen Wärmeerzeugungsanlagen (nur Verbrennungstechnik), mindestens zur Art (z.B. zentraler Brennwertkessel, Etagenheizung Therme), zum eingesetzten Energieträger, zum Jahr der Inbetriebnahme des Wärmeerzeugers und zur thermischen Leistung des Wärmeerzeugers in Kilowatt,
- Informationen zum Gebäude, mindestens zur Lage (Adresse oder amtliche Liegenschaftsbezeichnung), zur Nutzung, zum Baujahr sowie zu geschützter Bausubstanz (z.B. Denkmal-/Ensembleschutz);
Also: totale Erfassung aller Heizungsanlagen in Deutschland für einen Wärmeplan.
BIG BROTHER IS WATCHING YOU!!!
Und der schlechte Witz geht noch weiter. Das neue Heizungsgesetz, das bei Heizungen mindestens einen Anteil von 65% erneuerbarer Energieen vorschreibt, gilt ab 1.1.24 nur bei Orten, an denen ein Wärmeplan vorliegt. Und die Kommunen und Landkreise haben bis 2028 Zeit, einen Wärmeplan vorzulegen.
Die pure Ungerechtigkeit.
Es sind also diejenigen Bürger davon betroffen, die in einer Kommune wohnen, wo schon ein Wärmeplan vorliegt, also bspw. in Freiburg.
Im daneben liegenden Baden-Baden wird erst noch daran gearbeitet, ist also noch kein Heizungszwang da.
Also vollkommene staatliche Willkür, oder anders ausgedrückt, der Grüne Faschismus.
Noch zu erwähnen wäre, das die Ampel-Regierung – was den Datenschutz angeht – über Leichen geht. Schliesslich stehen die Heizungsdaten bei den Stadtwerken und Energieversorgern in den Unterlagen. Ebenso verfügen die Schornsteinfeger über diese Angaben.
Die zu beschaffen ist daher kein Problem, man muss nur die entsprechenden Gesetze erlassen!
WIR BÜRGER fordern:
WEG MIT DEM HEIZUNGSGESETZ! Schliesslich hat schon der entlassene Staatsekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Herr Graichen, ausgerechnet, 6 Mio Wärmepumpen bringen nur 11 Mio to CO²- Reduktion, das sind bei 700 Mio Gesamtemission in Deutschland gerade mal 1,5%.
gez. Roland Dreizler