Grafik von R. Dreizler
Bericht zum Wegfall bisheriger Bebauungsplan-Regelung.
Was leider nur die Wenigsten wissen:
Nachdem die Merkel-Regierung im Jahr 2017 den Paragrafen 13b des Baurechts eingeführt hatte, um Bauverfahren zu beschleunigen und damit die die Wohnungsnot zu lindern, haben die Grünen in der ROT/GRÜN/GELB-Bundesregierung Ende 2022 dafür gesorgt, daß dieser Paragraf wieder abgeschafft wurde.
Laut Wirtschaftsministerium waren damals 860 solcher Bebauungspläne erstellt worden, wo auf kleineren Flächen ein schnelles Bauen ohne Umweltprüfung und ohne Ausgleichsmaßnahmen ermöglicht wurden.
Gegen die noch laufenden Verfahren ist jetzt der BUND Baden-Württemberg vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Revision gegangen, nachdem er vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim unterlegen war. Und hat beim Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen. Danach verstoße der §13b des deutschen Baurechts gegen Europarecht.
Die BUND-Landesvorsitzende Sylvia Pilarsky-Grosch kritisiert dabei seit Jahren, daß vor allem ländliche Kommunen das Gesetz genutzt hätten, um Einfamilienhäuser in die Landschaft zu stellen. Die Wohnungsnot sei mitnichten gelindert worden, dazu bedürfe es des verdichteten Bauens.
Dafür nimmt der BUND wohlwollend in Kauf, daß die Aufstellung von Bebauungsplänen länger dauern, die Genehmigungsverfahren endlos sich verzögern und letztendlich die unteren Naturschutzbehörden ganze kommunale Entwicklungen blockieren können.
Nach dem Motto: Der Feldhamster ist wichtiger als die Linderung der Wohnungsnot!
(Quellen: Schwarzwälder Bote vom 20.7. und 21.7.2023)